Die Statuten des Vereines "Österreichische Parkinson-Gesellschaft" Gesellschaft zur Förderung der Erforschung der Parkinson-Krankheit und anderer Bewegungsstörungen.
Der Verein führt den Namen "Österreichische Parkinson-Gesellschaft", Gesellschaft zur Förderung der Erforschung der Parkinson-Krankheit und anderer Bewegungsstörungen und hat seinen Sitz in Wien. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich.
Der Verein bezweckt die Förderung der Erforschung und Bekämpfung der Parkinson-Krankheit und anderer Bewegungsstörungen.
Der Verein ist weiters ein unpolitischer Verein. Der Verein erfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Darüber hinaus dürfen keine Personen (Mitglieder des Vereines und Dritte) durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unangemessene Vergütung begünstigt werden.
Der Vereinszweck soll durch die nachstehend angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:
Die erforderlichen materiellen Mitteln sind:
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in
Ordentliche Mitglieder sind jene physischen und juristischen Personen, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
Außerordentliche Mitglieder sind jene physischen und juristischen Personen, welche vorwiegend beratende Funktionen übernehmen und die Vereinstätigkeit durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Mitglieder des Vereines können alle physischen Personen sowie juristische Personen werden. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, der Beirat, das Past President Board, die Rechnungsprüfer/-innen und das Schiedsgericht.
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Aufnahme und Kündigung von Angestellten oder sonstiger für Zwecke des Vereines Beauftragter.
Das Past President Board unterstützt den Vorstand in seiner Tätigkeit und steht ihm beratend zur Seite.